Wer trägt die Kosten einer Psychotherapie?

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen für drei psychotherapeutische Behandlungsverfahren bis zu einer bestimmten Stundenzahl übernommen werden.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Analytische Psychotherapie und

Verhaltenstherapie

Allerdings werden die Kosten durch die Krankenkassen nur dann übernommen:

  • wenn eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt
  • eine ausreichend günstige Prognose abschätzbar ist (d.h. es muss eine Aussicht auf Besserung oder Heilung bestehen)
  • für das ausgewählte Therapieverfahren und die ambulante Behandlung die Indikation (d.h. sich aus der Diagnose ergebende Veranlassung für Behandlungsmethode und Behandlungsart) gestellt werden kann
  • der Behandlungsplan angemessen und sinnvoll erscheint
  • der behandelnde Psychotherapeut und der Patient einen entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme - mit allen erforderlichen Formalitäten- bei der Krankenkasse stellen.

Die Vorgespräche (Probatorische Sitzungen) werden von den gesetzlichen Krankenkassen in jedem Fall - als nichtgenehmigungspflichtige Leistungen – übernommen.

Für privat krankenversicherte Personen

Bei den Privatkassen und Beihilfen bestehen unterschiedliche Übernahmeregelungen, je nach Vertragsabschluß oder Tarif. Sie sollten sich im Einzelfall bei Ihrem Versicherungsträger erkundigen bevor Sie einen Termin zu einem Erstgespräch vereinbaren. Es gibt Privatkassen, die den vollen Honorarsatz übernehmen, andere wiederum lehnen die Kostenübernahme bei Psychotherapien, die von Diplom-Psychologen durchgeführt werden, generell ab.

Für Selbstzahler

Die Möglichkeit privat zu zahlen (d.h. ohne Antragstellung bei einem Kostenträger), besteht selbstverständlich auch. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychologen (GOP), analog der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).