Wie wird eine Psychotherapie beantragt?

Nach 5 bis 8 diagnostischen Sitzungen (je nach psychotherapeutischem Verfahren), in denen abgeklärt wird, ob die beabsichtigte Psychotherapie bei der psychischen Störung erfolg- versprechend und die Beziehung zwischen Patient und Therapeut tragfähig ist, wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt.

Psychotherapie gehört zu den antragspflichtigen Leistungen, d.h. der Psychotherapeut muss über die geplante Psychotherapie einen ausführlichen Bericht abfassen, der einem Fachgutachter vorgelegt wird. Die Krankenkasse, der lediglich die Diagnose mitgeteilt wird, erlangt selber keine Kenntnis vom Inhalt dieses Gutachterberichtes, der in einem verschlossenen Umschlag und in anonymisierter Form weitergeleitet wird. Zu den Antragsunterlagen gehört zudem ein „Konsiliarbericht“, indem Ihr Hausarzt oder ein Facharzt bescheinigt, dass keine körperliche Erkrankung vorliegt, wegen der eine Psychotherapie kontraindiziert wäre. Falls Sie bereits einmal aus psychischen Gründen in einer Klinik waren, werden bei der Antragstellung auch die Entlassungsbriefe dieser Kliniken benötigt. Gegebenfalls können die betreffenden Berichte von mir auch in den Kliniken angefordert werden, wozu ich jedoch von Ihnen eine Schweigepflichtsentbindung benötige.

Erachtet schließlich der Gutachter die geplante Psychotherapie als sinnvoll und zweckmäßig, wird dem Antrag stattgegeben und ich als Psychotherapeutin erhalte ein definiertes Stundenkontingent, über das wir im Rahmen der geplanten Psychotherapie verfügen können. Auch Sie als Patient/in erhalten einen Bescheid von der Krankenkasse über die Bewilligung oder Ablehnung des beantragten Stundenkontingentes.

Über die Formalien werde ich Sie natürlich genau informieren.