Behandlung und Schweigepflicht

Psychotherapeuten sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen keine Informationen weitergeben, wenn der Patient das nicht möchte. Diese Schweigepflicht bezieht sich auch auf die Familienangehörigen des Patienten und den Arbeitgeber.

Nur mit der Zustimmung des Patienten dürfen Informationen an Dritte weitergegeben werden. Auch die Krankenkasse hat keinen Zugriff auf die Inhalte der Behandlung. Die Krankenkasse erfährt für den Antrag lediglich die Diagnose. Der Hausarzt oder der überweisende Facharzt erhält in der Regel einen kurzen Bericht vom Psychotherapeuten mit Befund und Diagnose.